Sportstätten als beschränkende Größe
Bad Blankenburg, 19.11.2018
Beim Sporttalk am Vorabend des 10. Landessportages drehte sich alles um das Thema „Zeitgemäße Sportstätten als Schlüssel für eine erfolgreiche Sportentwicklung“. Die Diskussion in der Landessportschule Bad Blankenburg eröffnete Prof. Dr. Michael Barsuhn mit einem Impulsvortrag. „Indem wir den Sport und Sportstätten fördern, tun wir etwas für die Gesellschaft“, so Barsuhn vom Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung der Fachhochschule für Sport und Management Potsdam. 31 Milliarden Euro beträgt derzeit deutschlandweit der Sanierungsstau, in Thüringen wird diese Zahl auf eine Milliarde geschätzt.
„Es gibt aktuell zwei beschränkende Größen in der Sportentwicklung – das ist die Anzahl von attraktiven Sportstätten sowie die Anzahl von Übungsleitern und Ehrenamtlichen“, meinte Dr. Karin Fehres, DOSB-Vorstand Sportentwicklung. Die dramatische Situation unterstrich Fehres mit den Worten „es geht längst nicht mehr um die Existenz intakter Sportstätten, sondern darum dass überhaupt welche vorhanden sind“.
Mit Michael Brychcy (Präsident Thüringer Gemeinde- und Städtebund und Bürgermeister Waltershausen), Jens Batschkus (Vorsitzender Thüringer Sportämterkonferenz, 1. Werkleiter Erfurter Sportbetrieb) und dem neuen LSB-Präsidenten Prof. Dr. Stefan Hügel trugen weitere Entscheidungsträger des Sports, der Politik und Verwaltung zu einer lebhaften Gesprächsrunde bei. So gewährte die Diskussion vor 90 Gästen Einblicke in die verschiedenen Positionen von Sportorganisationen und Verwaltung. So wurden von den Vertretern allgemeine Rahmenbedingungen erläutert und begrenzende Faktoren innerhalb der Kommunen, der Sportverwaltungen, aber auch der Vereine und Verbände thematisiert.
Gemeinsam wurde aber auf den Punkt gebracht, dass eine nachhaltige Sportstättenentwicklung gleichzeitig immer interdisziplinäre Stadtentwicklung bedeute. Hierfür erläuterte Barsuhn Ansätze, um die Möglichkeiten des Sports auf eine moderne Stadtentwicklung aufzuzeigen.
Mit Blick auf die Zukunft des Sports in Thüringen wurde auch das kürzlich verabschiedete Sportfördergesetz des Landes diskutiert. Nun muss das Gesetz in die Praxis umgesetzt werden. Kernpunkt des neuen Sportfördergesetzes ist die generelle unentgeltliche Nutzung der Sportstätten öffentlicher Träger und zwar erweitert auf Wettkämpfe, gültig ab dem Jahr 2020.
Quelle: Pressemitteilung LSB Thüringen vom 18.11.2018